Jedes Ratsmitglied hat eine Stimme (somit auch der Seneschall). Gesetzesvorschläge können von jedem Ratsmitglied vorgebracht werden, zusätzlich auch von jedem Priester und von dem Eldermann. Vor einer Abstimmung hat der Eldermann, der Münzmeister, der Alkur und jeder Priester das Recht, gehört zu werden. Jede Abstimmung muss so formuliert sein, dass die Frage lauten kann: „Bist du damit einverstanden, dass … „. Jedes Ratsmitglied kann diesem Zustimmen oder dieses verneinen. Eine Enthaltung zählt immer als Verneinung. Kommt es zu einem Unentschieden, wird die Abstimmung in 24 Stunden wiederholt. Kommt es dann wieder zu einem Unentschieden, kann der Eldermann über die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Gesetzesvorschlages bestimmen.